1. Grundbestimmungen
1. 01 - Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer,
Fa. "Michael Boese´s Spielfreude-Gemeinschaft", im folgenden "Der Anbieter" genannt,
finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. 02 - Für die Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene
Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn diesen wurde ausdrücklich schriftlich per Mail
zugestimmt.
1. 03 - Sämtlicher Schriftverkehr, abgesehen von Quittungen oder Schriftstücken des
Auftraggebers, finden über E-Mail statt. Die Mailadresse des Anbieters ist
"Made in Germany"-gesichert.
1. 04 - Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der
Auftraggeber hier erschienen ist, und dieser erfolgreich und bindend die Formula-
re unterschrieben hat, oder eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den
Auftraggeber gesendet wurde. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform
festgehalten werden.
1. 05 - Der Anbieter bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:
-
-
-
1. 06 - Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen einer Woche, oder sofort mündlich
nach Leistungserbringung beim Anbieter anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche
etwaige Ansprüche.
1. 07 - Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem An-
bieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart.
1. 08 - Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschlus seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
1. 09 - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
1. 10 - Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Schäden die grob, fahrlässig, mutwillig
durch den Auftraggeber oder die Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
1. 11 - Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen
oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen eingeholt wurden
und sämtliche Auflagen eingehalten werden.
1. 12 - Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung
bei dem Auftraggeber.
1. 15 - Gebucht werden muss mindestens 2 Tage vor dem Veranstaltungsdatum.
2. Finanzielles, Entgelder, Rechnungen, Zahlungen
2. 01 - Sämtliche finanziellen Angelegenheiten werden über das PayPal-Konto der
"Spielfreude-Gemeinschaft", über das Bankkonto von DJ Rikka, oder bar geregelt.
2. 02 - Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z. B. der Discothekenbetreiber oder der
Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung
an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.
Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Diese werden bei einer öffentlichen
Veranstaltung (z.B. öffentliche Partys gegen Eintritt) fällig und sind vom Auftraggeber bzw.
Veranstalter zu entrichten. Für Veranstaltungen mit rein privatem Charakter (geschlossene
Gesellschaft, ohne Eintritt, Gäste mit persönlicher Beziehung zum Veranstalter) sind keine
GEMA-Gebühren zu entrichten. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass während
der Veranstaltung MP3-Titel eingesetzt werden.
2. 03 - Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen
wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich bei mir OHNE der gesetzlichen MwSt.
Firmenkunden bezahlen die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise
ohne MwSt. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind,
werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
Bei einem Musikbeginn nach 21 Uhr fällt ein einmaliger Spätzuschlag von 20 Euro an.
Der Stundenlohn ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
2. 04 - Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem
Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt.
Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der
Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.
Falls keine Stornokosten etc. anfallen, so bekommt der Auftraggeber 50% seines bisher
gezahlten Erstbetrages zurück.
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem
anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens
DJ Rikka ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit,
Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch DJ Rikka Ersatz zu gleichen Konditionen wie
vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich
schriftlich zu erfolgen.
2.05 - Für personellen (wegen Krankheit, Unfall) und technischen Ausfall und/oder Ersatz ist
DJ Rikka nicht haftbar. Trotzdem wird alles versucht entsprechenden Ersatz zu stellen.
2. 06 - Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum und Anfangsuhrzeit der
Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig,
und müssen binnen 7 Tagen beglichen sein.
2. 07 - DJ Rikka ist grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% des Erstbetrages
der Vorkasse einzubehalten. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich
festgestellt und von DJ Rikka anerkannt wurde. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
der Forderungsbetrag auf dem PayPal-Konto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder
löst seine Bank eine Rückerstattung aus, so ist DJ Rikka zum sofortigen Vertragsrücktritt
ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne
besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von DJ Rikka sofort in einem Betrag
fällig. Werden DJ Rikka Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in Frage stellen, behält sich DJ Rikka das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
DJ Rikka ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
2. 08 - Während der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die Bewirtung
(Essen und Getränke für 1 Person) des Auftragnehmers.
2. 09 - Es werden immer zwei Rechnungen vom Auftragnehmer per Mail ausgegeben. Der
Erstbetrag setzt sich aus dem ersten Stundenlohn, den Angebotskosten, und den
Hin- & Rückfahrtskosten zusammen. Der Zweitbetrag, der nach der Veranstaltung abermals
per Mailrechnug eingereicht wird, besteht aus dem Stundenlohn, und weiteren etwaigen
Kosten, wie zB. Verzugsgebühren etc. Der Zweitbetrag kann auch bar bezahlt werden.
2. 10 - Der Stundenlohn beläuft sich auf 20€ je angefangene Stunde. Eine Stunde dauert 60
Minuten. DJ Rikka rechnet Minutengenau ab. Die Abrechnung des Stundenlohns beginnt
1 Stunde nach Ankuft, und endet beim Verlassen am bzw des Veranstaltungsortes.
2. 11 - Die Zweitrechnung ist binnen 7 Tagen zu entrichten. Kommt der Kunde in Verzug, erhält er
eine weitere Rechnung, und es kommen 5€ Mahngebühren drauf. Der Kunde hat abermals
7 Tage Zeit die Rechnung zu begleichen. Tut er dieses abermals nicht innerhalb dieser Frist,
so werden nochmals 10€ Mahngebühren angerechnet, und es wird ein Inkassobüro mit der
Eintreibung des fälligen Schuldbetrages beauftragt. Sämtliche weiteren Kosten, die dadurch
anfallen, zahlt auch der Kunde.
2. 12 - Es werden Anfahrts- und Rückfahrtskosten von 1,00€/km berechnet. Die Kilometer werden
im Vorraus mit Hilfe eines Navigationssystems errechnet, sodass auch der Auftraggeber mit
eigenem Navigationssystem nachprüfen kann. Der sich daraus ergebene Pauschalbetrag
für Hin- und Rückfahrt, werden schon mit der Erstrechnung beglichen.
2. 13 - Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der
Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.
3. Datenschutz, Nutzung von übermittelten Informationen, Foto- Videorecht
3. 01 - Personenbezogene oder geschäftliche Daten (zB. Name, Anschrift, Telefonnummer)
werden nur zur Nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet und weder an
Personen jedweder Art, noch an elektronische und/oder automatisierte Systeme
weitergegeben.
3. 02 - Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen
nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Locations und Einsatzkräfte, über die DJ Rikka Informationen geliefert hat, dürfen nur mit
Zustimmung von DJ Rikka für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ Rikka
erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und
Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch DJ Rikka
verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ Rikka die Vergütung zu, die angefallen
wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von DJ Rikka übermittelt
worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben DJ Rikka
vorbehalten.
3. 03 - Während der Veranstaltung fotografiert und/oder filmt Ihr DJ. Diese Fotos und Videos
werden mit besten Wissen und Gewissen sortiert, ausgesucht und auf der Firmenhomepage
ganz, oder teilweise veröffentlicht. Diese Fotografien und Videos dienen nur zur Referenz
und zu Werbezwecken. Veranstalter und fotografierte und/oder gefilmte Personen, die
in zentraler Aufmerksamkeit des Bildes und/oder Videos stehen haben jederzeit das Recht
und die Möglichkeit, eine sofortige Löschung dieser Fotos und Videos zu veranlassen.
Personen die im Hintergrung zu sehen sind, und keine zentrale Aufmerksamkeit darstellen,
haben eigentlich kein Recht eine Löschung von Bild und/oder Video zu verlangen. Jedoch
wird angeboten, die entsprechende Person durch Softwarebearbeitung unkänntlich zu
machen.
4 Haftung, Rechtliches & Restbestimmungen
4. 01 - Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt
auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer
eingesetzten Personals.
4. 02 - Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf
Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind. Der Auftraggeber übernimmt während der
gesamten Veranstaltungsdauer (von Ankunft, bis Verlassen des Veranstaltungsortes) die
Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten
Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.
4. 03 - Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich
dem Auftraggeber anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht zu
belegen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die
Vergütungspflicht des Auftraggebers auf. Der Auftraggeber erhält sein gesamtes, bisher
gezahltes Geld, und eine Entschädigung von 15€ unverzüglich zurück.
4. 04 - Unabhängig vom Rechtsgrund des Schadenersatzanspruches gegen die Fa. "Michael
Boese´s Spielfreude-Gemeinschaft" und/oder deren Partner ist der Anspruch der Höhe nach
auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die Fa. "Michael Boese´s
Spielfreude-Gemeinschaft" nach Vertragsschluss vernünftigerweise hätte rechnen mussen.